In der folgenden Aufstellung zeigen und benennen wir die Auszeichnungen, die den Mitgliedern der Schützenbruderschaften im Bund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften verliehen werden können.
Auszeichnung | Bezeichnung | Verleihungskriterien |
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Silbernes |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 5 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. | |
Hoher Bruderschaftsorden (HBO) |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 10 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. | |
St.-Sebastianus- Ehrenkreuz (SEK) |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 15 Jahre lang im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. | |
Schulterband zum SEK |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 20 Jahre lang, in der Regel auch im Vorstand einer Bruderschaft, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. | |
Goldener Stern zum SEK |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 25 Jahre lang, in der Regel auch im Bezirksvorstand, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. | |
Großer Stern zum SEK |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, in der Regel auch im Diözesanvorstand oder auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. Die Anzahl der Träger ist auf 28 beschränkt. |
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Großkreuz zum SEK |
Die Auszeichnung kann einem Mitglied verliehen werden, das sich, in der Regel, insgesamt wenigstens 30 Jahre lang, auch auf Ebene des Bundes, im Sinne des Leitsatzes des Bundes verdient gemacht hat. Die Anzahl der Träger ist auf 7 beschränkt. Dem Hochmeister des Bundes wird diese Auszeichnung von Amts wegen verliehen. |